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Genossenschaften

„Was einer nicht schafft, das schaffen viele.“ Das berühmte Zitat von dem Erfinder der Genossenschaften Friedrich Wilhelm Heinrich Raiffeisen bestimmt heute noch das Anliegen vieler Genossenschaften. Dort, wo sich viele zusammentun, um gemeinsam zu wirtschaften, ist oftmals die Genossenschaft die geeignete Rechtsform. Insbesondere, wo viele Akteure entlang einer Wertschöpfungspartnerschaft gemeinsame Vorhaben realisieren, ist die Genossenschaft beliebt. Das betrifft den Bereich regionaler Energieversorger ebenso wie Erzeuger-Verbraucher oder Erzeuger-Verarbeiter Genossenschaften. Auch etliche Solidarische Landwirtschaften sind als Genossenschaft organisiert. Genossenschaften haben vorwiegend einen klaren wirtschaftlichen und ideellen Nutzen für ihre Mitglieder zu realisieren. Mitglieder sind Mitunternehmer, sie haben ein Stimmrecht und tragen mit ihrer Einlage auch ein Haftungsrisiko für das Unternehmen.  Zu erwähnen ist die aufwendige Organstruktur der Genossenschaften und die Mehrkosten durch den Genossenschaftsprüfverband.

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